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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§ 3 Preise
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Serviceleistungen werden für Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Diese Kosten umfassen Arbeits- und Fahrtzeit sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrtzeit sowie Pauschalabrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden nach der jeweils gültigen "Preisliste für Leistungen" angeboten und berechnet.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Etwaige weitergehende Gewähr- und Garantieleistungen des Herstellers bleiben unberührt. Bei Gebrauchtgeräten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von einem Jahr. Eine freiwillige Übernahmegarantie durch den Verkäufer, soweit nicht anders vereinbart, ist ausgeschlossen.
Bei Gewährleistungsansprüchen ist die Anfänglichkeit des Mangels zum Zeitpunkt des Kaufes und des Übergangs auf den Käufer maßgeblich. Etwaige Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der Geräte bleiben unberührt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung (pVV), aus Verschulden bei Vertragsabschluß (cic) und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 4 Lieferzeiten
Genannte Liefertermine sind verbindlich. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
Der Händler räumt dem Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte ein, die nach den gesetzlichen Vorschriften zum Kaufrecht ab dem 1.Januar 2002 gelten (2 Jahre Gewährleistung auf alle Artikel). Unbeeinflusst davon ist die vom Hersteller angegebene Garantiedauer.
Ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Kaufgegenstand ohne weiteres an den Käufer über.
Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.
§ 7 Zahlung
Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Geräte sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar. Montage und Wartungsdienstrechnungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes - mindestens jedoch 5% über dem Basisatz - zu berechnen. Der Basissatz knüpft an das LRG-Gesetz der europäischen Zentralbank an und wird jeweils zum 1.1, 1.5 und 1.9 angepasst. Seit 1.5.2000 tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug und damit Zinszahlungsprflicht ein, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Leihverträge
Bei eigenmächtiger, nicht abgesprochener Überziehung der Leihfrist berechnt der Verleiher 0,5% des Listen-Verkaufspreises (UVP) pro Tag als Leihgebühr, mindestens jedoch eine Summe von EUR 75,- !
Für entstandene Schäden und Mängel an der ausgeliehenen Ware berechnet der Verleiher die entstehenden Kosten und bzw. oder die Wertminderung.
§ 9 Versandgeschäfte
Es gelten die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes. Der Verkäufer gewährt bei Versandgeschäften ein Rückgaberecht (§ 356 BGB) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Die Garantiezeit eines Artikels beginnt bei einem Versandgeschäft bei Übergabe durch den Lieferanten an den Kunden. Schaden- und Verlustfälle durch den Lieferanten werden vom Verkäufer reguliert. Die Versandkosten aller Transporte (Service, Reparaturen, Umtausch) übernimmt der jeweilige Versender. Der Käufer trägt beim Kauf als auch bei einer eventuellen Rücksendung nach §356 BGB keine Versandkosten.
§ 9a Versandgeschäfte aus Auktionen
Bezug: § 312 d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen Das Rückgaberecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Kaufverträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.